Umwelt: Verpackungsmaterialien
Gemäß dem Beschluss der Europäischen Kommission 97/129/EG sind Verpackungshersteller verpflichtet, die Art des Materials, aus dem die Verpackung besteht, durch eine entsprechende Materialkennzeichnung anzugeben. Ziel dieser Kennzeichnung ist es, die korrekte Abfalltrennung sowie eine effiziente Rückgewinnung und das Recycling von Verpackungsabfällen zu erleichtern.
Auf dieser Seite stellen wir übersichtliche Informationen über die in unseren Verpackungen verwendeten Materialien sowie Hinweise zu deren korrekter Trennung und Wiederverwertung bereit. Bitte beachten Sie, dass die Regeln für die getrennte Abfallsammlung je nach Wohnort variieren können. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich die lokalen Richtlinien der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu beachten.

1. Holz – Bretter zur Verpackung und Stabilisierung von Produkten auf Paletten

2. Polypropylen – Schutzwinkel

3. Karton – Kartonwinkel

4. Holz – Holzpaletten (verschiedene Abmessungen)

5. Polypropylen – PP‑Umreifungsbänder

6. Karton – Kartonunterlagen / Zwischenlagen

7. Polypropylen – Unterlagen / Zwischenlagen aus Kartnoplast‑Hohlkammerplatten

8. Polypropylen – Boxen als Sammel- bzw. Transportverpackung

9. Metall – Metallklemmen zum Verschließen von PP‑Bändern

10. Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) – Stretchfolie

11. Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) – antistatische Beutel

12. Papier – Papieretikett

13. PVC / Kartonhülse – Klebeband